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Ausländer- und Migrationsrecht

Das Ausländer- und Migrationsrecht ist in den letzten Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen. Wir beraten und vertreten Sie in Visaangelegenheiten gegenüber Botschaften und bei Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen gegenüber Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Wir unterstützen Sie bei drohender Abschiebung, Familiennachzug und Einbürgerung.

Asylrecht

Wir vertreten Sie bei Anhörungen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes.

Strafrecht

In Ermittlungsverfahren ist der frühzeitige Kontakt zu einem Rechtsanwalt von erheblicher Bedeutung. Er wird Akteneinsicht nehmen und Sie vor der Staatsanwaltschaft vertreten. Zudem verteidigen wir Sie vor den Strafgerichten. Der Kanzleiinhaber steht auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.

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